FAQ-Header

Allgemeines zum Legal Entity Identifier

Allgemeines

Informationen rund um den LEI

Einen LEI benötigen derzeit alle Unternehmen, die am Wertpapier- bzw. Derivatehandel teilnehmen, um die Pflichten aus der Verordnung der europäischen Marktinfrastruktur (EMIR) und der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR, MiFID II) zu erfüllen.
Gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) ist der LEI seit dem 1. November 2017 für Meldungen zum Zwecke der Identifizierung vorgeschrieben.
Seit dem 3. Januar 2018 ist zudem bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) im Rahmen von MiFID II ein aktiver LEI zur Identifizierung erforderlich.

Transaktionsregister setzen hier den LEI verpflichtend voraus. Mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte ist jedoch weiterhin zu erwarten, dass die Verwendung eines LEIs weltweit von vielen weiteren Behörden und Institutionen vorausgesetzt wird.

Erste Adressaten sind die finanziellen Gegenparteien:

  • Banken/Kreditinstitute
  • Versicherungsunternehmen
  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Investmentfonds/KVG

Im Rahmen der SFTR (Securities Financing Transactions Regulation) sind seit dem 13. Juli 2021 auch die nicht finanziellen Gegenparteien, also alle anderen Unternehmen der realen Wirtschaft), Adressaten.
Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI. Sonderregelungen kann es für natürliche Personen, die geschäftlich tätig sind, geben.

Nähere Informationen zur LEI-Fähigkeit von natürlichen Personen finden Sie unter „LEIs für natürliche Personen mit unternehmerischer Tätigkeit“.

Informationen zum Thema Datenveröffentlichung

Informationen zum LEIReg Portal – Zugang und Datenanpassungen