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Allgemeines zum Legal Entity Identifier

Allgemeines

Informationen rund um den LEI

Die globale Finanzkrise in 2008 verdeutlichte eine mangelhafte Transparenz und Sicherheit am Finanzmarkt. Auf Initiative der G20-Staaten wurde ein weltweit anerkanntes Identifikationssystem angeregt, welches der Finanzstabilitätsrat, bestehend aus den Vertretern der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden, mit dem LEI erfolgreich realisierte.

Der Finanzstabilitätsrat gründete die Global LEI Foundation (GLEIF). Letztere hat das LEIReg bereits 2017 als offizielle LEI-Vergabestelle akkreditiert und ist zusammen mit dem LEI Regulatory Oversight Committee, kurz LEIROC, für die supranationale Überwachung der LEI-Vergabestellen zuständig.

Um einen vollumfänglichen Zugang auf den Finanzmärkten zu haben, ist daher jeder eigenständige Rechtsträger seit Januar 2018 nach MIFID II gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit einem LEI zu identifizieren. Nur so kann rechtskräftig mit Wertpapieren und Derivaten gehandelt werden. Durch eine eindeutige Rechtsträgeridentifikation sollen insbesondere Risiken wie Geldwäsche und Marktmissbrauch bei internationalen Finanzgeschäften unterbunden werden.

Zur Veranschaulichung finden Sie hier ein kurzes Tutorial zum Thema LEI.

Informationen zum Thema Datenveröffentlichung

Informationen zum LEIReg Portal – Zugang und Datenanpassungen