Aktuelle Information: EIOPA-Leitlinien für die Verwendung der Legal Entity Identifier (LEI)

24.10.2014: Die EIOPA gibt Leitlinien zum Legal Entity Identifier (LEI) heraus, die an die für die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zuständigen nationalen Behörden gerichtet sind und die Verwendung des LEI als eindeutige Kennziffer für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und -gruppen sowie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Europa ermöglichen. Institute, die in den Geltungsbereich der Solvabilität II-Richtlinie fallen, müssen bis spätestens 30. Juni 2015 ihren LEI führen.
Mit diesen Leitlinien unterstützt die EIOPA die Annahme des vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vorgeschlagenen und von den G-20-Staaten gebilligten Legal Entity Identifier (LEI) - Systems, das darauf abzielt, eine eindeutige weltweite Kennung von an Finanztransaktionen beteiligten Parteien zu erreichen.

Mehr Informationen: Leitlinien für die Verwendung der Legal Entity Identifier (LEI)(PDF 223 kB)