Bundesanzeiger Verlag führt ab 1. Januar 2026 die E-Rechnung ein

Ab dem 1. Januar 2026 stellt der Bundesanzeiger Verlag die Rechnungsstellung vollständig auf elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) um. Mit diesem Schritt folgt das Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben und der fortschreitenden Digitalisierung des Rechnungswesens in Deutschland.

Künftig werden Rechnungen ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format bereitgestellt, das eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht. Ziel der Umstellung ist es, Abrechnungsprozesse effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Papierbasierte Rechnungen entfallen damit vollständig.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet die Einführung der E-Rechnung vor allem schnellere Zustellung, vereinfachte Archivierung sowie eine bessere Integration in bestehende Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Der Bundesanzeiger Verlag empfiehlt, rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Bei Fragen zur Einführung der E-Rechnung stehen entsprechende Informationsangebote und Support-Kanäle zur Verfügung.

Mit der Umstellung auf die E-Rechnung setzt der Bundesanzeiger Verlag einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu digitalen und zukunftsfähigen Geschäftsprozessen.

FAQ des Bundesfinanzministeriums

Häufig gestellte Fragen zum Thema E-Rechnungen

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