Barrierefreiheitserklärung
Bundesanzeiger Verlag GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.leireg.de .
Beschreibung der Dienstleistung
Wir bieten die Vergabe, Verlängerung und Verwaltung von LEI-Nummern (Legal Entity Identifier) auf unserer Website an. Unternehmen können auf unserer Website eine neue LEI-Nummer beantragen, bestehende LEI-Nummern jährlich verlängern oder LEI-Nummern von anderen Vergabestellen zu uns transferieren. Zusätzlich können Sie nach bestehenden LEI-Nummern suchen und Ihre LEI-Daten aktualisieren und verwalten. LEIReg ist eine von der GLEIF akkreditierte Vergabestelle für die Ausgabe von LEI-Codes in Deutschland.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Die LEI-Nummer ist ein 20-stelliger Code zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen und juristischen Personen im globalen Finanzsystem. Sie wird insbesondere für Finanzgeschäfte im Derivatehandel, für den Handel mit börsennotierten Wertpapieren sowie zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie MiFID II und EMIR benötigt. Unser Service umfasst die vollständige Registrierung und Verwaltung der LEI-Daten einschließlich Informationen über Unternehmensidentität und Eigentümerstrukturen sowie die Unterstützung bei der jährlichen Erneuerung. Der Antragsprozess erfolgt schnell und zuverlässig online in wenigen Schritten über unsere Website.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv
arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen :
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
barrierefreiheit@bundesanzeiger.de
Tel.: +49 221 976680
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 01.12.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.