LEI für eingetragene Kaufleute

14.12.2015: Einzelpersonen, die Geschäfte tätigen (sog. eingetragene Kaufleute – e.K.), können über das „CEIReg – Die Vergabestelle des Bundesanzeiger Verlages für LEIs“ schnell, bequem und sicher ihren LEI beantragen. Folgen Sie damit den anderen eingetragenen Kaufleuten, die sich über CEIReg ihren LEI bereits gesichert haben. Damit wir Sie zur Beantragung Ihres LEI freischalten können, registrieren Sie sich zunächst kostenlos mit Angaben u. a. zu Ihrer Handelsregistereintragung. Diese ist erforderlich, damit wir Ihnen Ihren LEI ausstellen können.

Haben Sie noch Fragen dazu, hilft Ihnen unser Service unter +49 800 1234335 gerne weiter.